Rechtsprechung
BGH, 10.12.2002 - 4 StR 370/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 15 StGB; § 212 StGB
Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Hemmschwelle; Lückenhaftigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Erwägungen zum bedingten Tötungsvorsatz beim Mord - Bauchfellentzündung nach Verletzungen im Bauchbereich als Todesursache - Bedingter Vorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen der Erkennbarkeit des tödlichen Erfolges
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 1
Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen (hier: Fußtritten) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2004, 74
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz - …
Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 370/02
Der Tatrichter muß deshalb in seine Erwägungen alle die Umstände einbeziehen, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 1, 2, 5). - BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
- BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 370/02
Der Tatrichter muß deshalb in seine Erwägungen alle die Umstände einbeziehen, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 1, 2, 5). - BGH, 14.11.1990 - 2 StR 500/90
Mangelnde Mitteilung der Anknüpfungstatsachen einer verneinten Schuldunfähigkeit
Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 370/02
Revisionsgericht nachprüfbaren Weise darzulegen hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 20 Rdnr. 65).
- LG Hamburg, 13.07.2018 - 627 Ks 3/18
Gemeinschaftliche Tötung aufgrund übermäßigen Rauschmittelkonsums und …
Auch bei jugendlichen Tätern, die in noch größerem Umfang zu spontanen und unüberlegten Handlungen neigen, kann nicht ohne weiteres aus der objektiven Lebensgefährlichkeit eines Handelns auf den bedingten Tötungsvorsatz geschlossen werden (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - 4 StR 370/02 -, juris-Rn. 13 f.).